104 | BOLD THE MAGAZINE Die letzten Seiten | Stammtisch hinter Gittern selbst vorbei. „Als ich 2005 das erste Mal kam, war ich schon ganz schön aufgeregt“, erinnert sie sich. „Ich wusste ja nicht, was passiert. Ich habe dann aber schnell gemerkt, dass es so ist wie immer im Leben: Man kommt ins Gespräch, findet Anknüpfungspunkte oder Gemeinsamkeiten. Einige sind einem sympathisch, andere nicht. Es ist ein bisschen wie auf einer Party.“ Die 32-jährige strahlt Souveränität und Ruhe aus. Sie spricht langsam und artikuliert, jedes ihrer Worte wirkt durchdacht. „Bis das Verfahren beendet ist, müssen die Häftlinge ja oft eine lange Zeit der Ungewissheit aushalten. Außerdem sitzen sie 22 Stunden in der Zelle, Maßnahmen wie Arbeitstherapie beginnen ja erst mit dem richtigen Vollzug“, erklärt sie. „Da freuen sie sich über ein wenig Abwechslung und Aufmunterung durch uns.“ Natascha Becker ist Rechtsreferendarin, steht kurz vor ihrem zweiten Staatsexamen und fuhr bis vor Kurzem fünf Jahre lang 14-täglich jeden Montag mit der Knastgruppe in die JVA. Die zierliche Frau mit dem langen blonden Haar deutet nach links auf den dunklen Hof. „Als ich 2008 das erste Mal hierher kam, war es Sommer. Die Gefangenen standen dort drüben und haben uns Studentinnen hinterher gepfiffen“, erzählt sie und lächelt. „Es war ein bisschen so, wie man es aus dem Fernsehen kennt.“ Anstaltsleiter Norbert Henke begrüßt die beiden Frauen und führt sie in sein Büro in der Nähe des Eingangs. Er trägt Hemd und Sakko zu Jeans. Seine Augen blicken freundlich, fast milde, durch die Brillengläser. „Heute morgen hatten wir eine Referandariatsgruppe zu Besuch. Einer der Teilnehmer meinte ganz ernsthaft „Wird denn auch noch gestraft?“ Er hat sich gefragt, warum Häftlinge beispielsweise fernsehen dürfen“, erzählt er. „Und solche Leute werden später vielleicht Richter.“ Seine Stimme wird lauter. „Das Ziel der Resozialisierung wird als Gefühlsduselei gedeutet, aber letztendlich geht es dabei doch um den Schutz der Gesellschaft, um Opferschutz!“ Wegsperren, am besten für immer Stammtischreaktionen auf Versuche, den Häftlingen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern, gibt es viele. „Wegsperren, am besten für immer!“, lautet nicht selten das Volks- Urteil. Das Engagement der Knastgruppe stößt bei vielen auf Unverständnis. Als Kerksieck und Becker ihre Arbeit im Rahmen eines Vortrags auf der Veranstaltung TEDx Rhein-Main vorstellten, twitterten Zuhörer noch während des Referats zornige Posts durchs Netz: „Viele reagieren mit Kopfschütteln auf unser Engagement. Ich erkläre dann immer – die Häftlinge kommen ja auch irgendwann wieder raus. Wollt ihr, dass sie dann völlig isoliert sind, jahrelang kein Wort mit den Leuten draußen gesprochen haben? Oder wollt ihr, dass sie in der Lage sind, in der Gesellschaft zurechtzukommen?“, empört sich Becker. „Man darf auch nicht vergessen, dass wir Häftlinge in der Untersuchungshaft besuchen, es git also die Unschuldsvermutung. Einige von ihnen werden nie verurteilt.“ Das deutsche Recht straft zweigleisig. Zum einen dient der drohende Gefängnisaufenhalt zur Abschreckung und Stärkung des Normbewustseins. Das Empfinden des Bürgers, was okay ist und was nicht, soll gestärkt werden. Der Jurist nennt das „generalpräventiv.“ Die „Spezialprävention“ dagegen berücksichtigt den Einzelfall: Was kann man tun, um den Täter vor weiteren Straftaten abzuhalten?, ist die Frage, die im Vordergrund steht. Ziel ist dabei, den Täter wieder in die Gesellschaft zu integrieren, sprich, zu resozialisieren. Aber auch die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen, etwa durch Sicherungsverwahrung der als gefährlich eingestuften Häftlinge. „Vereinfacht ausgedrückt gibt es zwei Gründe, warum wir strafen: Zum einen geht es darum, eine Tat zu vergelten bzw. zu sühnen, um so die Gerechtigkeit wieder herzustellen. Zum anderen sollen durch Resozialisierung weitere Straftaten verhindert werden, um die Gesellschaft zu schützen. Sobald der Vollzug beginnt, geht es um Resozialisierung. Das leitet sich auch aus dem Grundgesetz ab“, sagt Kerksieck und fügt hinzu: „Welche Möglichkeiten gibt es, den Menschen wieder auf die Spur zu bringen?“ Menschenkenntnis statt Mitleid Tatsächlich ist die Resozialisierung kein bloßes Anhängsel des Strafrechts, sondern vorrangiges Prinzip. Schon Anfang der siebziger Jahre erhebt sie das
Die letzten Seiten | Stammtisch hinter Gittern BOLD THE MAGAZINE | 105 Aufenthaltsraum der Untersuchungshaftanstalt Bundesverfassungsgericht zum Grundsatz und beruft sich dabei vor allem auf zwei Säulen des Grundgesetzes. „Als Träger der aus der Menschenwürde folgenden und ihren Schutz gewährleistenden Grundrechte muss der verurteilte Straftäter die Chance erhalten, sich nach Verbüßung seiner Strafe wieder in die Gemeinschaft einzuordnen. Vom Täter aus gesehen erwächst dieses Interesse der Resozialisierung aus seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 (freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 GG (Recht auf Menschenwürde). Nicht zuletzt dient die Resozialisierung dem Schutz der Gemeinschaft selbst; diese hat ein unmittelbares Interesse daran, dass der Täter nicht wieder rückfällig wird und erneut seine Mitbürger oder die Gemeinschaft schädigt“, erklärte der oberste Gerichtshof in seinem bahnbrechenden Urteil vom 5.6.1973, das es seinerzeit auf die Titelseite des Spiegel schaffte (BVerfGE 35, 202 – 245 (Lebach)). Die Knastgruppe ist ein vielbeachtetes Projekt. Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff besuchte die Studenten und fand anerkennende Worte. Aber was bringt das Experiment für den angehenen Juristen? „Mit Mitleid für die Häftlinge hat das nichts zu tun. Wir müssen später die kriminelle Gefährdung einschätzen und urteilen nicht milder, weil wir ein paar nette Häftlinge kennengelernt haben“, sagt Kerksieck. „Bei einem (*) Namen im Text, wurden v. d. Redaktion geändert. Urteil muss alles mit einfließen, auch präventive Überlegungen, um potenzielle Opfer zu schützen. Gerade im Strafrecht ist Menschenkenntnis statt Mitleid gefragt“, erklärt sie. „Es geht schließlich um Menschen, nicht um Fälle.“ Spendenkonto: Verein für Gefangenenhilfe Rheinhessen e. V. Sparkasse Worms-Alzey-Ried Kto.-Nr.: 214 251 88 BLZ: 553 500 10
Zeitgeist | Lifestyle | Kunst | Kul
BOLD THE MAGAZINE | 3 Verändert di
Reise | MADRID | Corridas und Flame
SHOP THE COLLECTION AT GANT.COM BOL
BOLD THE MAGAZINE | 95 www.dyrbergk
BOLD THE MAGAZINE | 11
Einstieg | FASZINATION BOLD THE MAG
Einstieg | FASZINATION BOLD THE MAG
Schwerpunkt | Faszination | Nachgef
Schwerpunkt | Faszination | Nachgef
BOLD THE MAGAZINE | 21
BOLD BOLD THE THE MAGAZINE | 23 Hot
BOLD THE MAGAZINE | 25
BOLD BOLD THE THE MAGAZINE | 27 Dre
Mode | Hot Summer BOLD BOLD THE THE
Schwerpunkt | Faszination | Der per
Schwerpunkt | Faszination | Der per
Schwerpunkt | Faszination | Der per
BOLD THE MAGAZINE | 37 Ay Car’amb
Schwerpunkt | Faszination | Ay Car
Schwerpunkt | Faszination | Ay Car
Schwerpunkt | Faszination | Ay Car
Schwerpunkt | Faszination | Ay Car
Schwerpunkt | Faszination | Ay Car
Kunst & Kultur | SEHENSWERT BOLD TH
Kunst & Kultur | SEHENSWERT BOLD TH
Laden...
Laden...
Laden...
© BOLD THE MAGAZINE: www.bold-magazine.eu | BOLD THE MAGAZINE ist eine Publikation des Verlages: neutrales GRAU Agentur für Kommunikation & Verlagsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt): www.neutralesgrau.de | HR NR: 121 118 B | UMST ID: DE 815 10 18 78 | Am Pankepark 48 | 10115 Berlin | Telefon: 030 40 00 56 68 | Geschäftsführung: Mike Kuhlmey
Follow Us
Facebook
Google+
Xing
Youtube
Pinterest